Keine Gefahr beim Teilen von Youtube-Videos auf facebook & Co

Die Entscheidung betrifft Millionen von facebook-, google+- und youtube-Nutzer. Der EuGH hatte auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) die Frage zu beantworten, ob das Framing (z.B. "Teilen") von Inhalten (z.B. Youtube-Videos) urheberrechtlich eine öffentliche Wiedergabe darstellt, die der Zustimmung des Urhebers bedarf oder nicht. Der BGH hatte die Auffassung vertreten, dass beim Framing möglicher Weise zuvor die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers einzuholen sei. Da es vorliegend jedoch um die Auslegung einer EU-Richtlinie ging, hatte der BGH die Frage dem EuGH vorgelegt.

Mit der Entscheidung hat der EuGH Rechtssicherheit für Millionen Nutzer von Sozialen Medien geschaffen. Im Wesentlichen begründet der EuGH seine Entscheidung damit, dass derjenige, der seine urheberrechtlich geschützten Inhalte im Internet einstelle, wo alle Zugriff hätten und eine öffentliche Wiedergabefunktion durch Techniken wie "Teilen"vorgesehen sei, keine neue öffentliche Wiedergabe durch Verwendung der Funktion erfolge. Im Wortlaut:

"Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3
Abs. 1 der Richtlinie 200l/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.
" (EuGH, a.a.O., Rz. 20, zit. bei www.new-media-law.net/ger/aktuelles/EuGH_C_348_13_Framing.pdf).

Anmerkung:

Die Entscheidung räumt zunächst Irritationen für viele Social-Media-Nutzer aus. Das ist gut so. Mit der gelieferten Begründung (keine neue öffentliche Wiedergabe) scheidet sogar eine Urheberrechtsverletzung aus, wenn das Video zuvor illegal eingestellt wurde. Für Social-Media-Dienste eine wegweisende und positive Entscheidung.

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